Praktisch und aktuell   

SCHULBUSPLÄNE 2023/2024

Essenbach - GS Mirskofen - MS Essenbach - GS Altheim

MS Essenbach - GS Ahrain - MS Mettenbach

GS Postau - MS Niederaichbach

REISEGUTSCHEINE

Sie legen den Wert des Gutscheines fest. Dieser kann dann bei Buchung einer Reise eingelöst werden.

Sie möchten mit dem Gutschein gratulieren oder sich bedanken? Dann schreiben wir doch einfach ein paar persönliche Zeilen nach Ihren Angaben.

Gerne senden wir Ihnen den ausgedruckten Gutschein zu.
Für Eilige versenden wir diesen gerne auch per E-Mail.

Schnell passiert

UNSERE FUNDSACHEN

Sie haben einen Gegenstand im Neumeier-Bus verloren und sind auf der Suche nach ihm? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Alle Gegenstände, die im Bus vergessen werden, sammeln wir in unserem Büro in Altheim. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

WICHTIG: Eine genaue Beschreibung Ihres verlorenen Gegenstandes sollten Sie auch gleich mitschicken, bzw. parat haben!

  • Wie sieht der Gegenstand aus (Farbe, Marke, Größe…)
  • Seit wann vermissen Sie diesen?
  • In welchem unserer Busse haben Sie diesen verloren? (Schullinie, Vereinsfahrt,…)

Aufbewahrungsdauer ist max. drei Monate.

 

Sonst noch …

Fragen & Antworten

Gepäck

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisegepäck ein Gewicht von 20 kg pro Person nicht überschreitet.

Sicherheitsgurte
Alle Reisebusse verfügen über Sicherheitsgurte. Diese sind bei neuen Bussen gesetzlich Vorgeschrieben. Es besteht die Verpflichtung vorhandene Gurte zu verwenden!
Toiletten

Die Reisebusse verfügen über eine Toilette. Aufgrund des begrenzten Fassungsvermögens sollte diese für „Notfälle“ dienen und nicht als Dauereinrichtung gesehen werden. Unsere Busfahrer machen in der Regel alle zwei bis zweieinhalb Stunden eine Pause und steuern nach Möglichkeit einen Rastplatz mit WC an. Bitte benutzen Sie hier die öffentlichen WCs.

Videoüberwachung in den Bussen

Unsere Busse sind teileweise videoüberwacht. Dies dient zur Beweissicherung im Schadensfall und zur sicheren Beförderung der Fahrgäste oder der Verhinderung von Eigentumsstörungen. Ihre Rechte als Fahrgäste auf informationelle Selbstbestimmung wird dadurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Soweit die übertragenen Kamerabilder tatsächlich simultan beobachtet werden, muss bei einer konkreten Gefahr auch die Möglichkeit des Eingreifens zum Schutz der Fahrgäste sichergestellt werden. Sollen die Bilder aufgezeichnet werden, darf eine Auswertung nur zweckentsprechend und nur durch die dafür befugten Personen erfolgen. Nicht benötigte Aufzeichnungen werden spätestens 30 Tage noch Aufzeichnung automatisch überschrieben.

Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Um Probleme beim Ablauf Ihrer geplanten Reise zu vermeiden, beachten Sie bitte die aktuell geltenden, vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten für unser Fahrpersonal. Um eine sichere Beförderung der Fahrgäste zu gewährleisten, müssen die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Eine Überschreitung – auch im Ausnahmefall – ist in keinem Fall möglich. Bitte beachten Sie auch die Novellierung der EG Sozialvorschriften ab 11.04.2007.

Telefonnummern der Fahrer

Viele Kunden haben den Wunsch, eine Handynummer des eingesetzten Fahrers vor Fahrtantritt zu erhalten. Aufgrund einer Vielzahl von unvorhergesehenen und notwendigen Dispositionsänderungen können sich jedoch die Handynummern bis kurz vor Abfahrt ändern.

Wir stellen unseren Kunden daher eine zentrale Telefonnummer zur Verfügung:

+49/(0)8703/989911

Ihr Ansprechpartner im Büro weiß, welcher Fahrer eingesetzt ist und kann Ihnen im Problemfall unkompliziert weiterhelfen. Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie sich unter der oben genannten Nummer direkt an einen Ansprechpartner vermitteln lassen. Sollte die Weiterschaltung wiedererwartend nicht funktionieren, steht Ihnen auch noch die Telefonnummer +49/(0)171/3161721 zur Verfügung. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Seite Kontakt .

Wenn Sie unterwegs sind, können Sie selbstverständlich die Telefonnummer mit dem Busfahrer austauschen.

Trinkgelder

Trinkgelder für die Fahrer sind nicht in den Mietpreis eingerechnet. Trinkgelder sind freiwillig und richten sich nach Ihrer Zufriedenheit. Da viele Kunden mit der Frage auf uns zukommen, was „in der Regel“ als Trinkgeld bezahlt wird, hier folgender Richtwert:

Pro Tag 1-2 € pro Fahrgast

Verpflegung

Gerne sorgen wir auf Ihrer Reise für eine kleine Erfrischung. Hierzu stehen gekühlte Getränke zur Verfügung:
– Wasser 0,50 ltr.
– Apfelschorle 0,50 ltr.
– Cola 0,50 ltr. 
– Sprite / Fanta 0,50 ltr.
– Bier 0,33 ltr.
– Picollo 0,10 ltr.
Zu den Pausen gibt es auf Wunsch auch Kaffee mit Milch und Zucker.
Das Mitführen von Bierkästen im Fahrgastbereich ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch ein Hantieren und Mixen mit offenen Getränken (wie Sektflaschen mit mehr als 0,1 ltr. Inhalt, Kaffee aus der Thermoskanne) nicht dulden können. Wird ein Sitz durch Verschütten der Getränke beschädigt, so entsteht ein erheblicher Sachschaden.
Gerne machen wir eine entsprechende Pause, damit Sie Ihre Getränke genießen können.
Sollten Sie eine längere Pause planen, organisieren wir gerne Snacks oder Gebäck. Bitte bestellen Sie diese bis ca. 7 Tage vor Ihrer Fahrt bei uns.
Zum Beispiel:
– Wiener/Weißwürste mit Senf und Brot
– 5-Minuten-Terrine
– Lunchpakete
– Gebäck
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bankverbindung

VR-Bank Isar-Vils e.G.

BIC: GENODEF1VBV     IBAN: DE50 7439 2300 0000 0840 93

Fundbüro

Alle Gegenstände, die im Bus vergessen werden, werden in unserem Büro in Altheim gesammelt. Bitte rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Mail über das Kontaktformular. Eine genaue Beschreibung Ihres verlorenen Gegenstandes sollten Sie auch gleich mitschicken, bzw. parat haben!

Aufbewahrungsdauer ist max. drei Monate.

Reisegutscheine

Sie sind auf der Suche nach einem schönen Geschenk für Ihre Liebsten?
Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Wie wäre es mit einem Reisegutschein. Dieser kann über einen Betrag oder eine bestimmte Reise ausgestellt werden. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Park-, Maut- und Zufahrtsgebühren
Autobahngebühren sind generell in den Mietpreis eingerechnet.
Parkgebühren, Zufahrtsgebühren, Mautgebühren und Fährkosten sind kein Bestandteil des vereinbarten Mietpreises, außer es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
Sollen diese Kosten im Mietpreis enthalten sein, so benötigen wir ein detailliertes Programm, aus dem die anzufahrenden Zielpunkte hervorgehen. Vielfach wird auch ein Zeitplan benötigt, da sich Gebühren nach der Zufahrtszeit richten (z.B. Venedig, Paris, …).

Im Übrigen verweisen wir auf unsere AGB § 4.2.

Ungeplante Leistungserweiterungen
Autobahngebühren sind generell in den Mietpreis eingerechnet.
Parkgebühren, Zufahrtsgebühren, Mautgebühren und Fährkosten sind kein Bestandteil des vereinbarten Mietpreises, außer es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
Sollen diese Kosten im Mietpreis enthalten sein, so benötigen wir ein detailliertes Programm, aus dem die anzufahrenden Zielpunkte hervorgehen. Vielfach wird auch ein Zeitplan benötigt, da sich Gebühren nach der Zufahrtszeit richten (z.B. Venedig, Paris, …).

Im Übrigen verweisen wir auf unsere AGB § 4.2.